Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung für bestimmte Bereiche.

Ein Mitglied der Feuerwehr Gössendorf hat ein Volksbegehren ins Leben gerufen, das auf eine finanzielle Entlastung der Freiwilligen Feuerwehren abzielt. Die Forderung richtet sich an den Bund, mit dem Ziel, eine Rückerstattung der Umsatzsteuer für Ausgaben im Bereich von Fahrzeugen, Ausrüstung und Gebäuden zu ermöglichen.

Das Feuerwehr Volksbegehren „Umsatzsteuerrückerstattung“ kann seit 15. Jänner 2024 unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder  oesterreich.gv.at  ( ID Austria oder  EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Das Feuerwehr Volksbegehren 2024 – Mit nur einem Klick online oder mit einer Unterschrift im Gemeindeamt unterstützen!

Erreicht das Feuerwehr-Volksbegehren über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer wird der „Gewinn“ aus der Rückerstattung für ein erfolgreiches Volksbegehren minus BMI Gebühren an die
Feuerwehrjugend Österreich gespendet (über 10.000 Euro).

Begründung Feuerwehr Volksbegehren Umsatzsteuerrückerstattung

Eine Freiwillige Feuerwehr wird nicht als Verein betrachtet, sondern als eine „Körperschaft öffentlichen Rechts“. Die Aufgaben und Finanzierung der Feuerwehr sind somit gesetzlich festgelegt. Die jeweilige Gemeinde ist wesentlich an der Finanzierung beteiligt, da sie die Verantwortung für die „Feuer- und Gefahrenabwehr“ auf die Feuerwehr überträgt. Unter Umständen kann es bei größeren Anschaffungen auch eine Förderung durch das Land geben, jedoch tragen in der Regel die ehrenamtlichen Helfer etwa ein Drittel der Kosten selbst.

Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert für die Gesellschaft. Starkregen, Waldbrände und Sturmschäden fordern sie immer mehr und bei immer schwierigeren Einsätzen. Entsprechend hoch ist auch der Investitionsbedarf für moderne Feuerwehrfahrzeuge, Gerätschaften für die unterschiedlichsten Einsätze und ein entsprechendes Rüsthaus.
Die Freiwilligen Feuerwehren waren und sind in den unterschiedlichen Bereichen stark von der Teuerung betroffen und erhalten zum Beispiel bei steigenden Strom- und Heizungskosten keine Strom- oder Energiekostenzuschüsse vom Bund. Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich aus der großen Unterstützung von Städten und Gemeinden, Förderungen der Länder, Eigenmitteln (z.B. aus Veranstaltungseinnahmen), Einsatzverrechnungen und Spenden durch die Bevölkerung sowie Unternehmen.

Bei jeder Anschaffung von Gerätschaften, Betriebsmitteln oder Arbeiten am Feuerwehrhaus wird diese Unterstützung durch die Umsatzsteuer um ein Sechstel gekürzt. Dieses Problem wurde vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber auch nach Jahren Diskussion zur Steuerbefreiung von Feuerwehren bislang nicht gelöst.

Es braucht mehr als Spendenbegünstigung für und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchungen der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden. Steigende Baukosten, steigende Energiekosten, steigende Kosten für die Einsatzbekleidung, steigende Kosten bei den Betriebsmitteln und steigende Kosten für Geräte und Fahrzeuge sind ohne Unterstützung vom Bund eine immer größere Herausforderung für die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden in Österreich. Bestehende Förderung der Bundesländer werden dabei oft schon zu einem guten Teil von der Umsatzsteuer neutralisiert. Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer ist laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich.

Um wichtige Investitionen zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren in Österreich nach entsprechendem Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für zumindest folgende Ausgaben erhalten:
  • Anschaffung und Instandhaltung von allen Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften
  • Anschaffung von persönlicher Schutzbekleidung und Feuerwehrbekleidung
  • Anschaffung von Gebrauchsgütern für den Feuerwehrdienst und Übungen
  • Treibstoffe wie z.B. Diesel für die Feuerwehrfahrzeuge oder Schmierstoffe für Motorsägen usw.
  • Strom, Heizung und Reinigungsmittel für das Feuerwehrhaus
  • Lösch- und Schaummittel sowie Bindemittel
  • Telekommunikationsgebühren (Telefon Internet), Versicherungen (Unfall – Haftpflicht, KFZ)
  • Schreib, Zeichen und sonstige Büromittel
  • Jedweder Bau- und Sanierungsarbeiten an Feuerwehrhäusern und der dazugehörigen
    Betriebsausstattung (Einrichtung, Möbel, …)
Ziel des Volksbegehrens ist die Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz und der Vorbereitung darauf zu
unterstützen.
Nicht gefordert wird…

…eine pauschale Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für Freiwillige Feuerwehren in Österreich für alle Ausgaben.
Diese ist laut Informationen des Finanzministeriums auch nicht möglich.

Damit wäre für zum Beispiel folgende Einkäufe/Aktivitäten für Freiwillige Feuerwehren nach wie vor die Mehrwertsteuer auch nach Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens fällig:

  • Einkäufe für Feuerwehrfest bzw. Infrastruktur ausschließlich für Feste
  • Einkauf von Essen & Getränken zum Abschluss einer Übung oder nach einem Einsatz
  • Jährlicher Feuerwehrausflug zur Kameradschaftsbildung
  • Wöchentliche Treffen zu gemeinsamen Sportabend der Feuerwehrmitglieder (z.B. am Tennisplatz) usw.